Die Corona-Epidemie mit ihrer Folgewirkung hat uns noch voll im Griff. Mit Nachricht vom 26.05.2020 hatten wir darüber informiert, dass wir zumindest den Sportbetrieb in Fischlaken wieder vorsichtig beginnen wollten. Rechtlich ist vorgeschrieben, dass der Vermieter einer Sportstätte den Sportbetrieb ggf. mit Auflagen genehmigen muss; zuständig ist in unserem Falle der Kirchenrat. In letzten Sitzung stand unser Antrag auf Wiederzulassung des Schießbetriebes auf seiner Tagesordnung. Wir haben im Vorfeld alle zurzeit bestehenden gesetzlichen Verordnungen in einem Hygienekonzept eingearbeitet und als Richtlinie dem Kirchenrat zur Verfügung gestellt. Dieser hat jedoch eine klare Vorgabe des Krisenstabes des Bistums Essen, wonach alle vermieteten Räumlichkeiten im Hinblick auf die Corona-Problematik nach einem einheitlichen Konzept zu behandeln sind und für den jeweiligen Raum angepasst werden müssen; das heißt für uns, wir müssen noch abwarten. Zur Erarbeitung eines solchen einheitlichen Vorgehens wurde beim Bistum ein Arbeitskreis gebildet, es ist frühestens ab dem 25. August 2020 mit einem Ergebnis zu rechnen. Leider können wir in diesem Verfahren nichts beschleunigen.
Für den Trainingsbetrieb im Schießsportzentrum Bergeborbeck (Ssz) bleibt es bei den mitgeteilten Bedingungen des RSB Bezirk 02.