Stiftung des Ehrenkreuzes der Fischlaker Bürgerschützen

  1. Als Zeichen der Würdigung hervorragender  Verdienste und Förderung um das Werdener Land und seine Fischlaker Bürgerschützen wird das Ehrenkreuz der Fischlaker Bürgerschützen gestiftet.
  2. Das Ehrenkreuz wird vom Vorsitzenden verliehen.
  3. Das Ordenszeichen ist ein achtspitziges Kreuz. Die Balken des Kreuzes sind beidseitig silber und mit goldenen Eichenblättern  versehen. Das Vereinswappen ziert das  Mittelstück auf der Vorderseite. Die Rückseite trägt die Inschrift „Für Förderung und  Verdienste“.
  4. Vorschlagsberechtigt sind der König, die Schützendame und die Mitglieder des Vorstandes. Jedes Mitglied kann sich schriftlich mit Anregungen an die Vorschlagsberechtigten wenden.
  5. Die Vorschläge werden vom  Geschäftsführenden Vorstand geprüft und er  trifft seine Entscheidung mit Summenmehrheit.
  6. Das Ehrenkreuz wird in einer Klasse an  Frauen und Männer verliehen.
  7. Die mit dem Ehrenkreuz beliehene Person  erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Verleihung wird in der örtlichen Presse bekannt  gegeben.
  8. Die Ordensinsignien gehen in das Eigentum  der beliehenen Person über.
  9. Personen- und Funktionsbezeichnungen in  diesem Erlass gelten jeweils in weiblicher und  männlicher Form.
  10. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner  Veröffentlichung in Kraft.

Fischlaken, den 04.12.2009

Der Vorsitzende des BSV „Gut Schuss“ Essen-Fischlaken

Thorsten Gerigk

Der Kurator
N.N.

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