Stiftung des Ehrenkreuzes der Fischlaker Bürgerschützen- Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste und Förderung um das Werdener Land und seine Fischlaker Bürgerschützen wird das Ehrenkreuz der Fischlaker Bürgerschützen gestiftet.
- Das Ehrenkreuz wird vom Vorsitzenden verliehen.
- Das Ordenszeichen ist ein achtspitziges Kreuz. Die Balken des Kreuzes sind beidseitig silber und mit goldenen Eichenblättern versehen. Das Vereinswappen ziert das Mittelstück auf der Vorderseite. Die Rückseite trägt die Inschrift „Für Förderung und Verdienste“.
- Vorschlagsberechtigt sind der König, die Schützendame und die Mitglieder des Vorstandes. Jedes Mitglied kann sich schriftlich mit Anregungen an die Vorschlagsberechtigten wenden.
- Die Vorschläge werden vom Geschäftsführenden Vorstand geprüft und er trifft seine Entscheidung mit Summenmehrheit.
- Das Ehrenkreuz wird in einer Klasse an Frauen und Männer verliehen.
- Die mit dem Ehrenkreuz beliehene Person erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Verleihung wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
- Die Ordensinsignien gehen in das Eigentum der beliehenen Person über.
- Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Erlass gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
- Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Fischlaken, den 04.12.2009 Der Vorsitzende des BSV „Gut Schuss“ Essen-Fischlaken Thorsten Gerigk | Der Kurator N.N. |