Stiftung des Großen Verdienstkreuzes der Fischlaker Bürgerschützen

  1. Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste um das Schützen- und Dorffest und seine Fischlaker Bürgerschützen wird das Große Verdienstkreuz der Fischlaker Bürgerschützen gestiftet.
  2. Das Große Verdienstkreuz wird vom Vorsitzenden verliehen.
  3. Das Ordenszeichen ist ein Kreuz mit goldenen Schwertern. Die Balken des Kreuzes sind beidseitig silber. Das Vereinswappen ziert das Mittelstück, in goldenen Eichenblättern auf der Vorderseite eingebettet. Der Orden wird an einem Schulterband getragen.
  4. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes. Jedes Mitglied kann sich schriftlich mit Anregungen an die Vorschlagsberechtigten wenden.
  5. Die Vorschläge werden vom Geschäftsführenden Vorstand geprüft und dieser trifft seine Entscheidung mit Summenmehrheit.
  6. Das Große Verdienstkreuz wird in einer Klasse an Frauen und Männer verliehen.
  7. Die mit dem Großen Verdienstkreuz beliehene Person erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Verleihung wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.
  8. Die Ordensinsignien gehen in das Eigentum der beliehenen Person über.
  9. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Erlass gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
  10. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Fischlaken, den 22.07.2013

Der Vorsitzende des BSV “Gut Schuss” Essen-Fischlaken 07 e.V.

Thorsten Gerigk


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Hanslothar Kranz wurde als erster mit dem Großem Verdienstkreuz ausgezeichnet.