Der Geschäftsführende Vorstand hat in der ersten Sitzung 2016 beschlossen, dass die Besitzstandswahrung, des Schützendienstgrades den man in einem anderen Verein erworben hat, zum 31.03.2016 beendet wird.
Den Rang Ehrenoberst wird nicht mehr verliehen, sondern zum Oberst a. D. gewandelt. Den Rang Oberst können nur Mitglieder des BSV Gut Schuss durch Ernennung erhalten, die vorher mindesten Oberstleutnant waren. Ein ehemaliger Obrist eines anderen Vereins wird zum Oberstleutnant zurückgestuft.
Effekte einer ehemaligen Majestätswürde/Schützendame/Kronprinzenwürde dürfen nach dem 31.03.2016 weiter getragen werden.
Auf der Versammlung am 16.01.2016 wurde der Ablauf des Schützen- und Dorffest sowie des Schützenumzug optimiert. Einige Vereinsveranstaltungen werden ebenfalls neu zugeschnitten.
Tradition ist eine Laterne, der Dumme hält sich an ihr fest, dem Klugen leuchtet sie den Weg. George Bernard Shaw
Ihre Fischlaker Bürgerschützen