Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,
wie ihr wohl alle wisst, hat die Politik auf die rasant ansteigende Anzahl von Corona-Neuinfizierten reagiert und sowohl im Bund am 28.10.2020 als auch bei uns in Nordrhein-Westfalen am 30.10.2020 Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie erlassen. Diese zusätzlichen Maßnahmen treten ab dem 2. November 2020 in Kraft. Sie sind zunächst befristet bis Ende November.
Ein Auszug aus den Beschlüssen des Bundes lautet wie folgt:
• Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören unter anderem Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Der Beschluss der Landesregierung NRW findet sich in der aktualisierten Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO vom 30.10.2020 wieder. Dort ist im § 9 Sport folgender Sachverhalt aufgeführt:
§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
(2) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020
untersagt.
Damit ist für uns als Schützenverein die Verpflichtung verbunden, jegliches Training ab dem 02.11.2020 einzustellen. Wie die Situation Ende November 2020 aussehen wird, bleibt abzuwarten. Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichem Schützengruß
Klaus Steffen