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  • Der Kurator des Kreises




    Stiftung des Ehrenkreuzes der Fischlaker Bürgerschützen


    1. Als Zeichen der Würdigung hervorragender Verdienste und Förderung um
    das Werdener Land und seine Fischlaker Bürgerschützen wird das Ehrenkreuz der
    Fischlaker Bürgerschützen gestiftet.

    2. Das Ehrenkreuz wird vom Vorsitzenden verliehen.

    3. Das Ordenszeichen ist ein achtspitziges Kreuz. Die Balken des Kreuzes sind beidseitig
    silber und mit goldenen Eichenblättern versehen. Das Vereinswappen ziert das Mittelstück
    auf der Vorderseite. Die Rückseite trägt die Inschrift "Für Förderung und Verdienste".

    4. Vorschlagsberechtigt sind der König, die Schützendame und die Mitglieder des
    Vorstandes. Jedes Mitglied kann sich schriftlich mit Anregungen an die
    Vorschlagsberechtigten wenden.

    5. Die Vorschläge werden vom Geschäftsführenden Vorstand geprüft und er trifft
    seine Entscheidung mit Summenmehrheit.

    6. Das Ehrenkreuz wird in einer Klasse an Frauen und Männer verliehen.

    7. Die mit dem Ehrenkreuz beliehene Person erhält eine Urkunde über die Verleihung.
    Die Verleihung wird in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

    8. Die Ordensinsignien gehen in das Eigentum der beliehenen Person über.

    9. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Erlass gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

    10. Dieser Erlass tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

    Fischlaken, den 04.12.2009

    Der Vorsitzende des BSV "Gut Schuss" Essen-Fischlaken

    Thorsten Gerigk

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